Tom Braegelmann

Tom Braegelmann LL.M. im Interview zum neuen „Rechtshandbuch Smart Contracts“ aus dem C.H. Beck-Verlag

Von Tom Braegelmann

 


Tom Braegelmann und Dr. Markus Kaulartz haben mit Unterstützung von 24 Autorinnen und Autoren das neue \"Rechtshandbuch Smart Contracts\" im C.H. Beck-Verlag herausgebracht.

Das Buch, das auch als eBook erhältlich ist, richtet sich nicht nur an Großkanzleien, sondern an alle – auch an kleine und mittelgroße Kanzleien. Denn laut Tom Braegelmann wird das Thema Smart Contracts, durch die Demokratisierung der digitalen Vertragsdurchführung, bald alle Anwältinnen und Anwälte etwas angehen: „Früher oder später betrifft das alle Anwältinnen und Anwälte. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Das heißt, wenn Du als Anwältin oder Anwalt beispielsweise eine Mandantin hast, die mit einem Smart Contract zu Dir kommt, den man ihr vorgelegt hat und sie beraten werden möchte, kannst du nicht einfach sagen, das gibt es nicht! Und das wird zukünftig immer häufiger passieren!“

Tom Braegelmann beantwortet im Interview folgende Fragen:

  • Wie kam es zu der Idee, das Buch zu verfassen?
  • Wie können kleine und mittelgroße Kanzleien von Smart Contracts profitieren?
  • Welche Beispiele aus der Praxis gibt es?
  • Inwiefern benötige ich als Juristin oder Jurist technisches Verständnis oder gar Programmierkenntnisse, um Smart Contracts effektiv nutzen zu können?
  • Was ist der erste Schritt, wenn eine Kanzlei Smart Contracts nutzen möchte?

Neben der Beantwortung dieser Fragen, erhalten Sie durch das Interview auch einen interessanten Ausblick auf die Zukunft der digitalen Rechtsberatung und erfahren, welche Chancen Anwaltskanzleien schon heute nutzen können.

Zum Buch:

Mittels sog. Smart Contracts können sich Verträge selbst ausführen und teilweise autonom agieren. Privatpersonen, KMUs und Rechtsabteilungen werden durch den technischen Fortschritt in die Lage gebracht, die Erfüllung und Durchsetzung von Verpflichtungen durch Codes zu automatisieren und damit eine bessere Einhaltung von Verträgen und Gesetzen zu gewährleisten. Bisher waren dazu nur große Unternehmen dank einer komplexen IT in der Lage.

Praktische Anwendungsfälle von Smart Contracts gibt es u. a. bereits bei der Vermietung von Autos und Wohnungen, in der Versicherungs- sowie in der Finanzdienstleistungsbranche. Dieses neue Handbuch enthält fundierte Beiträge aus der Informatik und der Wirtschaft mit signifikanten Praxisbeispielen. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf der rechtlichen Bewertung. Der Begriff \"Smart Contracts\" wird dabei technikneutral und unabhängig von der Blockchain-Technologie verstanden.

Die weiteren Autoren neben den Herausgebern Tom Braegelmann und Markus Kaulartz sind Prof. Dr. Dr. Walter Blocher, Volker Braunberger, Michèle Finck, PD Dr. Martin Fries, Tim Gabriel, Prof. Dr. Ronny Hauck, Marcus Heizmann, Christoph Jentzsch, Dr. Britta Julia Koch, Falco Kreis, Sven Lehnert, Dr. Maximilian Mann, Prof. Dr. Florian Matthes, Robin Matzke, Prof. Dr. Florian Möslein, Prof. Dr. Christoph G. Paulus, Dr. Christian Reitwiessner, Prof. Dr. Thomas Riehm, Prof. Dr. Giesela Rühl, Prof. Dr. Philipp Sandner, Prof. Dr. Gerald Spindler, Michael F. Spitz, Shermin Voshmgir und Maren K. Woebbeking.

Das "Rechtshandbuch Smart Contracts" ist im C.H. Beck-Verlag erschienen und kann zum Preis von 89 € zum Beispiel im Beck-Shop, bei Schweitzer oder Sack ab sofort bestellt werden.

Weitere Beiträge

Tom Braegelmann ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Annerton. Er ist ein international erfahrener Insolvenz- und Restrukturierungsexperte, war zuvor für namhafte Wirtschaftskanzleien tätig und ist sowohl in Deutschland als auch in den USA als Anwalt zugelassen. Als Anwalt mit Schwerpunkt auf Bankruptcy Law/Insolvenz- und Urheberrecht war er über drei Jahre in New York tätig. Tom Braegelmann ist bestens vertraut mit den neuesten technologischen juristischen Entwicklungen, insbesondere mit der Digitalisierung des Wirtschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Darüber hinaus hat er als weiteren Schwerpunkt seiner Beratung moderne digitale Geschäftsmodelle.

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