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smartlaw-Urteil: Standardisierte Fallbearbeitung kann die individuelle Rechtsberatung sinnvoll ergänzen

Von Christian Lindemann

Am 8. Oktober 2019 hat das Landgericht Köln das Angebot smartlaw für unzulässig nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz befunden. Wolters Kluwer Deutschland (WKD) wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Christian Lindemann, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Legal bei WKD, erläutert in seinem Gastbeitrag, warum das Unternehmen dabei die Interessen des gesamten Rechtsmarkts im Blick hat.

Wenn wir bei Wolters Kluwer Deutschland von „Legal Tech“ sprechen, sind das in aller Regel Software-Anwendungen und Portale, die Anwälte/innen, Notare/innen, Unternehmensjuristen/innen und Mitarbeiter/innen im Öffentlichen Sektor in ihrer täglichen Praxis unterstützen. Unser Lösungsportfolio im Geschäftsbereich Legal hat das Ziel, die Produktivität und Effizienz von Experten im Rechtsmarkt zu erhöhen. Mit dieser Zielsetzung entwickeln wir – zum Teil schon seit mehreren Jahrzehnten – „Legal Tech“-Anwendungen wie Kanzleimanagement-Software, Software für die digitale juristische Recherche und aktuell Expertenlösungen, die Juristinnen und Juristen direkt in der Fallbearbeitung unterstützen. So haben unsere Kunden mehr Zeit für die individuelle Beratung Ihrer Mandanten und Kunden – eben für das, was nur ausgebildete Juristinnen und Juristen können.

2014 haben wir das damalige Start-up smartlaw von den Gründern erworben und vergangenes Jahr vollständig in Wolters Kluwer Deutschland integriert. Denn wir sind von der Idee überzeugt, dass Portale für private Nutzer und Unternehmen in standardisierbaren Fällen funktionieren, ohne mit individueller Rechtsberatung in Konkurrenz zu stehen.

Legal Tech als sinnvolle Ergänzung zur anwaltlichen Tätigkeit

Vielmehr sehen wir smartlaw als sinnvolle Ergänzung zur anwaltlichen Tätigkeit, ähnlich wie es schon seit Ewigkeiten Formularsammlungen und (Vertrags-)Muster in Printform oder als PDF gibt. smartlaw richtet sich an Privatleute und kleine bis mittelgroße Unternehmen und umfasst eine Vielzahl standardisierter Fälle zur Vertrags- und Dokumentenerstellung. Das sind etwa Kaufverträge für Gebrauchtfahrzeuge, eine Patientenverfügung, ein Ehegattentestament für Verbraucher oder Arbeitsverträge und Mietverträge, die überwiegend von Unternehmen genutzt werden.

Keine Konkurrenz zur anwaltlichen Beratung

Mit diesem Angebot adressieren wir eine Zielgruppe, die aus Kosten- und/oder Zeitgründen keine anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt und ansonsten auf die genannten klassischen Vorlagen zurückgreifen würde oder gar auf nicht rechtssichere Vorlagen und Muster.

Angebote wie smartlaw können somit einen wichtigen Beitrag in unserem Rechtssystem leisten und für standardisierbare Fälle einen Zugang zum Recht gewährleisten, ohne dass die bei individuellen Fällen unersetzbare Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten davon berührt wird. Vielmehr erhöht ein breiterer Zugang zum Recht in einer Gesellschaft das Rechtsbewusstsein und stützt so den gesamten Rechtsstaat.

Ein – selbstverständlich klar gesetzlich geregeltes und verankertes – Angebot von „Legal Tech“-Lösungen für private Nutzer und kleine bis mittelgroße Unternehmen kann somit die individuelle Rechtsberatung durch Anwältinnen und Anwälte hervorragend ergänzen.

Gerechte und grundlegende Klärung als Basis für einen funktionierenden Markt

Aus unserer Sicht liegt bei smartlaw auch keine unerlaubte Rechtsdienstleistung gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz vor. Die Gründe hierfür haben wir in unserer Pressemitteilung vom 10. Oktober 2019 dargelegt. Zudem steht smartlaw natürlich im aktuellen Verfahren stellvertretend für eine Vielzahl von Angeboten. smartlaw galt als eines der ersten Angebote seiner Art in Deutschland, ist sehr bekannt und seit Jahren am Markt etabliert. Vermutlich geht die Rechtsanwaltskammer Hamburg auch deshalb gerade gerichtlich gegen smartlaw vor.

Eine höchstinstanzliche und damit grundsätzliche Klärung streben wir an und begrüßen wir ausdrücklich. Wir sehen dies als Treiber für die technologische Weiterentwicklung, damit der Standort Deutschland auch in Zukunft eine Vorreiterrolle in der Entwicklung und Weiterentwicklung von Legal Tech-Angeboten spielt – für Verbraucher, Unternehmen und für die Experten im Rechtsmarkt.

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Christian Lindemann ist Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Legal bei Wolters Kluwer Deutschland.

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