Kanzleiwebsite

Online-Marketing: Die richtigen Inhalte für Ihre Kanzleiwebsite

Von Legal Tech - Die digitale Transformation der Anwaltskanzlei

Die Kanzleiwebsite ist in Zeiten der Digitalisierung einer der wichtigsten Marketingkanäle für Rechtsanwälte geworden. Um die eigene Kanzlei möglichst vorteilhaft und interessant für bestehende und potenzielle Mandanten zu gestalten, sollte die Website stets aktuell gehalten und mit den richtigen Inhalten gefüllt werden. Welche das sein können, erläutert der folgende Beitrag aus dem Buch „Legal Tech – Die digitale Transformation in der Anwaltskanzlei“.

Welche Inhalte kommen in Betracht?

Bei der Wahl der Inhalte für die eigene Kanzleiwebsite ist es ratsam, strategisch vorzugehen: Was soll definitiv auf die Website, worauf können Sie verzichten und welche zukünftigen Projekte schweben Ihnen vor?

Pflichtinhalte der Kanzleiwebsite

Grundsätzlich können die Inhalte einer Website grob in drei Kategorien gegliedert werden. Zum einen gibt es den Pflichtteil. Jede Website muss zwingend gewisse Informationen bereithalten, konkret das Impressum und die Datenschutzerklärung.

Praxistipp: Rechtstexter von Trusted Shops nutzen

Zur Erstellung der für jede Website erforderlichen Rechtstexte können Sie auf den Trusted Shops Rechtstexter zurückgreifen. Das Tool ist kostenlos und generiert nach Eingabe aller relevanten Informationen rechtssichere Texte wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung. Den Rechtstexter erreichen Sie unter folgendem Link: https://shop.trustedshops.com/de/rechtstexte

Evergreen Content

Daneben gibt es den sogenannten Evergreen Content, also solche Inhalte, die auf Dauer zur Website gehören, ohne große Änderungen zu erfahren. Exemplarisch können Kontaktmöglichkeit, Vorstellungsseite und lexikonartige Hinweistexte genannt werden.

Aktuelles juristisches Geschehen

Schließlich gibt es noch eine dritte Kategorie an Inhalten, die der größten Pflege bedarf: Aktuelle Nachrichten, Informationen über Gerichtsurteile oder Gesetzesvorhaben und Ähnliches müssen verwaltet, kontrolliert und bei Bedarf aktualisiert werden.

Folglich stellt sich auch an diesem Punkt wieder die Frage, wie viel Zeit Sie in die Erstellung und anschließende Pflege Ihrer Website investieren wollen. Während Evergreen Content anfangs zeitintensiver ist, verlangen aktuelle Inhalte nach einer kontinuierlichen Pflege.

Woher kommen die Inhalte?

Da die eigene Erstellung der Inhalte also je nach Vorhaben einen nicht unerheblichen Zeitaufwand mit sich bringt, muss die Herkunft bzw. die Urheberschaft der Inhalte geklärt werden.

Inhalte selbst erstellen

Denkbar ist zunächst die Aufteilung der Inhaltserstellung auf alle Kanzleimitarbeiter. So könnte sich jeder Anwalt um seinen eigenen Tätigkeitsbereich kümmern. Sie werden jedoch schnell feststellen, dass diese Lösung nicht optimal ist. Nicht jeder wird hierauf Lust haben, was der Qualität der Inhalte nicht unbedingt zuträglich sein wird. Des Weiteren provoziert eine derartige Einbindung aller Mitarbeiter lange Diskussionen darüber, welche Texte wo platziert werden und wie auszusehen haben. Empfehlenswert ist daher die Beschäftigung von zusätzlichen Mitarbeitern, die sich primär um die Erstellung und Verwaltung der Inhalte kümmern. Diese Art der Tätigkeit ist beispielsweise gut für Studenten geeignet.

Inhalte von externen Anbietern

Je nach Größe der Kanzlei, den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem geplanten Vorhaben die Website betreffend, bietet sich das nicht für jeden an. Wer dennoch nicht auf aktuelle Inhalte oder Evergreen Content verzichten möchte, kann auf externe Anbieter zurückgreifen. Dienstleister wie edicted, Anwaltstexte oder Erklärvideo stellen bereits fertige Inhalte bereit oder fertigen diese auf Wunsch für Sie an. Das ist nicht ganz günstig, spart Ihnen aber immerhin eine Menge Zeit. Obwohl mitunter individuell für Sie erstellt, werden diese externen Inhalte in der Regel nicht an die Authentizität eigener Inhalte herankommen. Falls Sie also planen, regelmäßig Inhalte zu veröffentlichen, ist es empfehlenswert, kanzleiinterne Ressourcen zu nutzen.

Mieten von Beiträgen

Eine weitere Möglichkeit stellt das Mieten von Inhalten dar, was unter anderem von Dienstleistern wie Soldan, Lexplain und ERV Mandanteninformationen angeboten wird. Bei der bloßen Miete ist zu beachten, dass die entsprechenden Inhalte häufig nicht suchmaschinenrelevant sind, da sie lediglich eingebunden werden, aber nicht originär auf Ihrer Seite zu finden sind.

Weitere Anbieter von Mandanteninformationen finden Sie auf kanzleimarketing.de/mandanteninformationen.

Multimediale Inhalte

Da gerade die Produktion von Videoinhalten sehr zeitaufwendig und kostenintensiv ist, kann sich hier die Miete von Erklärvideos für Ihre Website ganz besonders lohnen. Dabei handelt es sich meist um Videos mit gezeichneten Inhalten, die Ihren Mandanten eine bestimmte Rechtsfrage so einfach wie möglich vermitteln sollen. Optimalerweise bauen Sie diese Videos dann auf Ihrem Blog oder beispielsweise im Newsletter ein. Sind Sie zum Beispiel Spezialist für das Arbeitsrecht, so bietet sich ein Erklärvideo zum Thema \"Was tun bei einer Kündigung?\" an. Können Sie Datenschutzerklärungen für Ihre Mandanten erstellen, dann ist ein Video zum Thema DSGVO möglicherweise angebracht. Neben der Website erklaervideo.de bietet auch der Deubner Verlag unter deubner-online.de/lexplain die Miete solcher multimedialen Inhalte an. Schon ab 39,00 EUR monatlich kommen Sie so zu eigenen Videoinhalten, ohne diese selbst produzieren zu müssen. Natürlich sollten Sie vorher schauen, ob Sie sich mit den angebotenen Inhalten auch selbst identifizieren können. Optimal ist es, wenn Sie sich für gemietete Videos entscheiden, bei denen auch noch ein Intro oder ein Abspann mit Ihrem Logo gezeigt wird. Das beeindruckt potentielle Neumandanten auf jeden Fall!

Videos mieten oder selbst erstellen?

Wir möchten nicht verschweigen, dass die Produktion eigener Videos immer besser ankommt als gemietete Videos. Der Aufwand dafür ist jedoch ungleich größer. Gemietete Videos sind innerhalb weniger Minuten in Ihre Website eingebaut und lassen Sie durch Kompetenz schnell aus der Masse der zahlreichen Anwälte, die um neue Mandanten buhlen, hervorstechen. Abzuraten ist von Massenproduzenten wie Clickworker oder Textbroker. Über diese Plattformen können Sie zwar Inhalte nach individuellen Wünschen in Auftrag geben. Da es sich bei den Erstellern aber grundsätzlich um Personen ohne Fachkenntnisse handelt, eignen sich diese Anbieter nicht für den juristischen Bereich.

Die digitale Visitenkarte der Kanzlei

Nutzen Sie die Kanzleiwebsite so gut wie möglich für Ihr Kanzleimarketing und die Mandantenakquise. Dafür muss die Website technisch auf der Höhe der Zeit sein, aber auch inhaltlich Kompetenz und Mandantenfreundlichkeit ausstrahlen.

Wollen Sie zu diesem Zweck eigene Videos produzieren, finden Sie weitere Tipps im Buch „Legal Tech – Die digitale Transformation in der Anwaltskanzlei“. Hier wird auch nochmal konkret auf mögliche Inhalte wie Rechtsnachrichten, Evergreen Content und Mandantenbewertungen der Kanzleiwebsite eingegangen.

Foto: Adobe Stock/REDPIXEL
Weitere Beiträge

Seit Anfang 2019 gibt es das Buch Legal Tech – Die digitale Transformation in der Anwaltskanzlei. Verfasst wurde es von den Autoren Christian Solmecke, Dr. Petra Arends-Paltzer und Robin Schmitt. Das 500 Seiten umfassende Werk ist in fünf Teile und 17 Kapitel gegliedert und liefert praktische Hinweise zur Nutzung von Legal Tech in der Anwaltskanzlei.

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