Software Familienrecht

Legal Tech im Familienrecht: Was Software im „unberechenbaren“ Familienleben berechnen kann

Von Ulrike Meising

Der Hype um das Stichwort Legal Tech hat in der Anwaltschaft mitunter zwei Annahmen ausgelöst: dass die Digitalisierung eine Erscheinung der letzten Dekade sei und aufgrund dieser bevorstehenden Entwicklung 2020 die letzte Anwältin ihre Zulassung zurückgeben werde. Nicht verwunderlich, dass in der Anwaltschaft gelegentlich gar die Auffassung wieder Oberhand gewann, digitale Anwendungen hätten in der Rechtsberatung und -anwendung keinen Platz, da JuristInnen ausschließlich individuelle intellektuelle Höchstleistungen erbringen.

Beides sind Fehlannahmen. Tatsächlich sind im juristischen Alltag digitale Anwendungen seit Jahrzehnten im Einsatz und wurden sukzessive besser, komplexer und hilfreicher. Gegenwärtig geht es v. a. um Datenbanken(-abfragen), Berechnungsprogramme und Dokumentengeneratoren. Die Rechtsberatung und -durchsetzung hat sich durch diese Anwendungen in den zurückliegenden Dekaden dramatisch verändert.

Familienrecht ist Dinosaurier und Pionier der Digitalisierung im Rechtswesen

Das Familienrecht kann auf die längsten Entwicklungen und meisten Erfahrungen zurückblicken. Sinnvoll also, sich den Vier-Viertel-Takt der digitalen Transformation anhand des Familienrechts anzusehen und dezente Ausblicke in die weitere Entwicklung zu wagen.

Die vier Phasen der Transformation können grob mit:

  1. Neu
  2. Ablehnung
  3. Akzeptanz
  4. Alltag

beschrieben werden und die einzelnen Etappen sind oft nur retrospektiv zu erkennen. Das erklärt die Ablehnungsphase und auch, warum es gut ist, mutig und neugierig zu sein.

Das Familienrecht in Deutschland hat bereits einen ersten Transformations-Loop hinter sich und steckt derzeit im zweiten.

Familienrechtliche Berechnungssoftware ist mehr als 20 Jahre alt und kann heute (!) alles: Vermögen, Zugewinn, Schulden, Steuern, Zinsen, Unterhalt, Versorgungsanwartschaften, Tabellen, VPI, Krankenversicherungsbeiträge etc. und ist daher ein Must-have in familienrechtlichen Kanzleien. Die Verwendung von Stift und Papier in diesen Bereichen sollte heute eher unter dem Stichwort „Haftung“ subsumiert werden: Der eklatante Qualitätsunterschied wird spätestens dann offenbar, wenn Stift-und-Papier auf Software trifft.

Der Einsatz von Berechnungssoftware ist inzwischen so üblich, dass Anwendende (in Kanzleien und Gerichten) selbstverständlich über Updates, aktuelle Programmfehler und Bugfixes plaudern.

Wie kam es zu dieser Reise dahin?

Loop 1:

Neu

Software ist seit Jahrzehnten besser als Menschen, wenn es um reine Rechenleistungen oder das Abarbeiten von Wenn-Dann-Verbindungen geht. Sogenannte binäre Modelle (Null und Eins) sind schneller und fehlerfrei. Familienrecht besteht zu einem großen Anteil aus Berechnungen, und die sog. Düsseldorfer Tabelle war quasi die Blaupause für die erste binäre Anwendung:

Wenn Einkommen X und Alter Y, dann Unterhalt Z

Im Zugewinn: Wenn Wert Anfangsvermögen X, dann Wert Endvermögen Y, (…) dann Zugewinn Z.

Im Unterhalt: Wenn Steuerklasse X, dann Einkommen Y, (…) dann Unterhalt Z.

Im Versorgungsausgleich: …

Fehler entfallen: Die jeweilige Logik ist in der Software hinterlegt und Anwendende müssen die jeweiligen Werte nur in entsprechende Felder eingeben.

Trotz dieser erheblichen Arbeitsverbesserung ist die Verwendung der Software lange nicht offen kommuniziert und das Rechenergebnis als eigene Leistung vermittelt worden. Abgerechnet wurde weiterhin mit gesetzlichen Gegenstandswerten und Gebührensätzen.

Ablehnung

Lange wurde die händische Berechnung im Einzelfall als das einzig vertretbare Ergebnis einer akademischen Ausbildung gesehen. Ausgehend von dem Irrglauben, Software könne nicht wissen, was jahrelange Ausbildung und Berufserfahrung hervorgebracht haben. „Der BGH hat doch am 25. März gesagt …“

Es wurde fast als anrüchig oder unfair begriffen, sich solcher Hilfen zu bedienen.

(Untaugliches) Gegenargument war außerdem der Kostenfaktor: Wieso für etwas zahlen, das ich selbst berechnen kann? Zu dieser Zeit war es fast allen Kanzleien fremd, den Wert einer Arbeitsstunde von Mitarbeitenden zu kennen.

Akzeptanz

Als die erste Unterhaltsberechnung im erkennbaren Layout des Markführers seitens der Gerichte in die Kanzlei flatterte, war klar, dass allein schon aus Gründen der Waffengleichheit nun auch die Kanzlei diese Software verwenden muss. Regional kann hier durchaus die Wechselwirkung umgekehrt gewesen sein.

Damit endete (zunächst unfreiwillig) die Ablehnung und die Verwendung der Software wurde später freiwillig offen kommuniziert und als Qualitätsnachweis vermittelt. Ausdrucke von Berechnungen wurden uneditiert an alle Verfahrensbeteiligten verschickt.

Alltag

Die Phase der selbstverständlichen und unreflektierten Anwendung folgte: Berechnungen werden ohne zusätzliche Erklärung, Prüfung und Abwägung verschickt oder sind gar gleich Klageantrag, Beschlusstenor oder Vergleichsvorschlag.

Problematisch daran ist, dass der Verzicht auf eine Ergebnisprüfung die Qualität, die durch Einsatz der Software erreicht wird, ins Gegenteil umschlagen kann: Auszubildende klicken sich unreflektiert und ahnungslos durch Anwendungen.

Software ist derzeit immer noch „nur“ Hochleistungsrechnen: Es wird mit den Werten gerechnet, die eingegeben werden und nur die Logiken werden abgearbeitet, die aufgerufen werden (z. B. netto oder brutto, VPI, KV-Beitragssatz, Zinssatz, DT 2018 oder 2020). Anwendende müssen also das Thema, zu dem gerechnet werden soll, beherrschen, Vor- und Nachteile alternativer Berechnungen verstehen, Stand der Rechtsprechung kennen etc. Sie müssen z. B. wissen, warum in welchem Zeitfenster oder Bundesland gerechnet wird, welche Freibeträge einzustellen sind, welche Tabellen gelten etc.

… und ja, sie müssen auch wissen, was der BGH als letztes zum Thema gesagt hat. Ohne dieses Wissen sind die Rechenergebnisse wertlos. Dieses Problem wird in der Digitalisierung unter dem Stichwort garbage in, garbage out diskutiert.

Loop 2:

Neu

Also brandaktuell!

Einzug der Software in den Sitzungssaal!

Dank Digitalisierung der Justiz und entsprechender Ausstattung der Sitzungssäle kann jetzt in Verhandlungen – sichtbar für alle Beteiligten auf großem Bildschirm, Zeile für Zeile, in Abstimmung mit den Parteien, ein Ergebnis erarbeitet werden, das als Vergleich vereinbart werden, oder jedenfalls Grundlage dafür sein kann. Alternativen können mit wenigen Klicks berechnet, erwogen, verworfen oder vereinbart werden.

Allein für punktuelle alternative Berechnungen (z. B. Immobilien- oder Wohnwert, PKW, Edelmetalle, Geschäftsanteile) wird derzeit noch oft aufwändiger Schriftverkehr im Fließtext produziert, so dass am Ende Gerichte allein aus Not, den Berg an unstrukturiertem Vortrag sortieren zu müssen, Parteien in nicht immer elegante oder angemessene Vergleiche drängen.

Ablehnung

Also ganz brandaktuell!

Sich gemeinsam durch eine Anwendung zu arbeiten, verlangt den Beteiligten zwei Dinge ab:

Vorbereitung und Änderung der inneren Haltung: Ohne Durchdringung des Sachverhalts, Auswerten von Unterlagen und daher ggf. Lesen der Akte (vor einem Termin) zur Erfassung strukturierter Daten, geht es nicht. Das ist gegenwärtig nicht besonders en vogue; es überwiegt noch der Habitus „1.500 Euro oder 2.300 Euro, wahrscheinlich irgendwo dazwischen, das vereinbaren wir im Termin“. Viele reden sich ein, dass sie aufgrund ihrer besonderen Verhandlungs-, Mediations- oder gar Coaching-Kompetenz und (juristischer) Intelligenz immer perfekte mandatsgerechte Ergebnisse verhandeln. Tatsächlich geht es jedoch erst im zweiten Schritt darum, „was im Leben des Ex-Partners anders wäre, wenn er  500,00 Euro weniger Unterhalt bekäme“. Solche systemischen Fragen sind nur dann sinnvoll oder qualitativ wertvoll, wenn als erstes die Diskussionsbasis festgestellt wird, nämlich wieviel Unterhalt überhaupt zustünde. Dann können – je nach Fall – diese Ergebnisse gerne mediativ oder systemisch diskutiert werden. Den ersten Schritt auszusparen, ist allerdings tatsächlich eher Bequemlichkeit und oft nachteilig für das Ergebnis.

Es tut weh, diese Bequemlichkeit zu verlassen (und Software zu lizenzieren). Wenig überraschend also, dass, soweit z. B. strukturierter Datenaustausch und transparentes Arbeiten derzeit diskutiert werden, dies hauptsächlich aus ablehnender Perspektive geschieht.

Akzeptanz

… wird jedoch unvermeidlich sein. Digitalisierung führt zu Transparenz und MandantInnen werden das Zurückhalten von Informationen und Rechenwegen sowie unverständliche Schriftsätze nicht mehr als Qualitätsnachweis, sondern eher als das Gegenteil verstehen.

Informiert in einer Besprechung oder Verhandlung mithilfe einer Software ein für alle Beteiligten nachvollziehbares Ergebnis zu erzielen und einen Streit zu beenden, ist sehr effizient. Je öfter Beteiligte diesen Weg wählen, desto weniger werden MandantInnen bereit sein, für langatmiges Gemauschel und große Gesten Geld zu zahlen. There is no way back!

Da viele Kanzleien bereits so arbeiten, hat sich auch schon die Abrechnungspraxis geändert: Wer Software verwendet, rechnet i. d. R. nach Pauschalen ab und gibt den Mehrwert der Software an Geschwindigkeit und Aufwand an die Mandantschaft weiter.

Alltag

… gibt es noch nicht.

Vielleicht fallen (persönliche) Besprechungen weg, wenn es um Berechnungen geht und dafür wird gemeinsam mit Unterstützung von Software „remote“ ein Ergebnis errechnet, mit dem alle leben können?

Wird es sich durchsetzen, berechnungsrelevante Werte in verbindlicher Struktur zu erfassen und nicht mehr seitenlang darüber zu schreiben, ob eine Auskunft richtig, vollständig und formgerecht ist?

Könnten gar Gerichtsverfahren bei konsequenter Nutzung von Software die Ausnahme sein und nur bei grundsätzlichen oder bisher nicht erfassten Sachverhalten erforderlich werden?

Und ja, Digitalisierung ist schnell: Am Horizont dämmert schon das nächste – dazu im nächsten Teil der Artikelserie mehr.

Foto: Adobe.Stock/©terovesalainen
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Ulrike Meising ist Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht. Außerdem ist sie Mediatorin, Referentin & Anwendungs-Testerin – und neugierig, wie Digitalisierung Mandantschaft und Justiz positiv verändern können.
kanzlei-meising.de

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