Legal Tech Massenmandate

Effizienz und Erfolg mit Legal Tech: So bearbeiten mittelständische Kanzleien große Fallzahlen gleichartiger Verfahren

Von Florian Rosing

Die Beratung, Prüfung und prozessuale Abwicklung sehr vieler, sehr ähnlich gelagerter Fallkonstellationen bilden das Paradebeispiel für den erfolgreichen Einsatz von Legal Tech. Neben den juristischen „Evergreens” wie Bußgeldverfahren oder Flugverspätungen gilt dies insbesondere für Massenmandate wie den „Dieselskandal“. Für klassische mittelständische Kanzleien ergeben sich durch diese Entwicklung viele neue Möglichkeiten und Betätigungsfelder. Gleichzeitig droht denjenigen, die sich nicht rechtzeitig mit dem Thema Digitalisierung und Legal Tech auseinandersetzen, ein starker Wettbewerbsdruck.

Rechtsanwalt 2.0: Legal Architect statt Subsumtionsmaschine

Als Verbraucherkanzlei haben wir selbst in den vergangenen Jahren durchweg positive Erfahrungen mit dem verstärkten Einsatz von Legal Tech-Software gemacht. Zwar ist die Eigenentwicklung und Implementierung einer Software zeit- und kostenintensiv, allerdings stellt sich bereits nach relativ kurzer Zeit der gewünschte Effekt ein. Durch unsere juristische Expertise und die Einbindung erfahrener Inhouse-Softwareentwickler haben wir so unter anderem eine Legal Tech-Lösung von DATEV eG implementiert, die unser Arbeiten deutlich effizienter gemacht hat. Konkret haben Anwälte und Sachbearbeiter deutlich mehr Zeit, sich auf die wesentlichen Fragen der Mandatsbearbeitung zu konzentrieren und unseren Mandanten so eine hochwertige Beratung und Fallbearbeitung zu bieten.

Der Einsatz von Legal Tech hat in unserer Kanzlei zu einem grundsätzlichen Umdenken in der Fallbearbeitung geführt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Individualverfahren wird bei der Bearbeitung eines Legal Tech-Massenmandats idealerweise bereits vor Annahme des ersten Mandats der gesamte Fall vorstrukturiert und gelöst.

In unserer Kanzlei hat sich so das Stellenprofil des Legal Architects entwickelt. Unsere Rechtsanwälte werden zum rechtlichen Architekten, der alle möglichen und wahrscheinlichen rechtlichen Konstellationen eines Verfahrens durchdenkt, notwendige Entscheidungsbäume entwirft und die hierfür notwendigen Textbausteine verfasst.

Wie überall steckt auch hier die Herausforderung im Detail. Legal Tech ist nach heutigem Stand nur so intelligent, wie seine Programmierung. Um jeden Mandanten eines Massenverfahrens gerecht zu werden, wird der Automatisierungsprozess daher einer steten Überprüfung unterworfen. In enger Abstimmung mit den fallbearbeitenden Anwälten stimmen unsere Legal Architects die technischen Abläufe auf die sich ändernden Gegebenheiten ab. Textbausteine und Entscheidungsparameter werden anhand neuer Urteile, Hinweisbeschlüsse oder sonstiger rechtlicher und tatsächlicher Erkenntnisse fortlaufend aktualisiert.

Hardcoding vs. Anwenderfreundlichkeit

Herkömmliche Kanzleisoftware mit einfachen Textbausteinsystemen ist für eine skalierbare und intelligente Fallbearbeitung nicht ausgelegt. Unsere Erfahrung zeigt, dass nur eine flexible Softwarelösung die Bearbeitung eines Massenmandats wirklich erleichtert und zu der gewünschten Effizienz- und Qualitätssteigerung führt.

Hierfür bietet sich die Nutzung einer neuen Art von Fallbearbeitungssoftware an, die nicht nur eine „digitale Akte” bereitstellt, sondern den Kanzleien ermöglicht,

  • Inhalte eines Schriftsatzes automatisiert auszulesen,
  • Falldetails digital in „Datenpunkten” zu erfassen,
  • Fälle in möglichst großer Detailtiefe zu kategorisieren,
  • Schriftsätze und rechtliche Schritte für den Anwalt automatisiert.

Schnittstelle zwischen Alt und Neu

Auch die besten Legal Tech-Lösungen stoßen derzeit noch oft an ihre Grenzen. In vielen Bereichen ist die Unterstützung durch ausgereifte „klassische” Softwarelösungen unabdingbar. Beispielsweise ist die Abrechnung über gerichtliche Kostenverfahren, über Rechtschutzversicherer und die buchhalterische und betriebswirtschaftliche Verarbeitung hochkomplex und nicht automatisiert zu bewältigen.

Etablierte Lösungen vereinen hier mehrere Vorteile:

  • Halbautomatisierte Abbildung der Kostenaufstellung,
  • Generierung von Kostenfestsetzungsanträgen und Zahlungsaufforderungen,
  • Buchungsunterstützung durch Abruf der Geldeingänge auf dem Konto,
  • Übertrag in die Buchhaltung und Zurverfügungstellung für den Steuerberater/die Bilanzerstellung.

Zudem sind die bearbeitenden Rechtsanwaltsfachangestellten und Sachbearbeiter an die Arbeitsabläufe gewöhnt. Auch dies führt in der Praxis zu erheblichen Arbeitserleichterungen. Um die Vorteile beider Lösungen zu nutzen, ist eine Zusammenarbeit zwischen den „neuen” Anbietern und klassischer Software ratsam.

Legal Tech – The Next Generation

Ist Vielen der Begriff Legal Tech noch weitestgehend neu, steht die nächste Generation der digitalen Fallbearbeitung bereits vor der Tür. Durch die digitale Erfassung aller Verfahrensschritte werden Anwältinnen und Anwälte in Zukunft deutlich schneller und präziser Erfolgsprognosen geben können. Die so entstehende „Big Legal Data“ ist dann nicht zuletzt für Rechtschutzversicherer und Prozessfinanzierer interessant. Der Einsatz künstlicher anwaltlicher Intelligenz zur Auswertung der „Big Legal Data” wird dann der zwingende nächste Schritt sein. Im übernächsten Schritt wird gute Legal Tech-Software sodann eigenständig Handlungsempfehlungen geben können. Einen guten Anwalt wird die Software dann immer noch nicht ersetzen. Sie wird ihm jedoch die Arbeit erleichtern und die echten Verfahrenskosten reduzieren. Hiervon werden alle Beteiligten profitieren – den größten Gewinn wird am Ende aber der Mandant haben, der eine bessere Leistung zu einem geringeren Preis erhalten wird.

Foto: Adobe.Stock/©fizkes
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Florian Rosing ist Rechtsanwalt und Partner der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei. Als digitale Anwaltskanzlei und Legal Tech-Unternehmen vertritt BRR bundesweit Verbraucher und unterstützt diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten gegenüber Konzernen und Versicherungen. Mehr Informationen über die BRR Verbraucherkanzlei finden Sie unter:
www.baumeister-rosing.de

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