davit-Barcamp – IT-Rechtler über juristische Fallstricke der Digitalisierung

Von Bettina Taylor

Welche rechtlichen Herausforderungen bringen digitale Währungen wie Bitcoins und Co. mit sich? Was sagt der Datenschutz zur Blockchain-Technologie? Die Fragen, die beim Barcamp der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (davit) diskutiert wurden, zeigten, dass der Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft noch in den Kinderfüßen steckt. Umso anregender waren die Ideen, die die Teilnehmer lieferten.

Legal Tech macht IT-Recht zum interdisziplinären Feld

Am 06.12.2017 brachte die davit Experten zusammen, um in Düsseldorf unter dem Thema „Industrie 4.0. und Digitalisierung“ aktuelle Rechtsfragen der Informationstechnologie zu beleuchten. Die davit-Vorsitzende Dr. Astrid Auer-Reinsdorff machte schon in ihrer einleitenden Begrüßung klar, wie  viele Lebens- und damit auch Rechtsbereiche die IT-Technologie verändert und noch weiterhin verändern wird: „Mittlerweile befassen sich auch Arbeits- und Wirtschaftsrechtler mit unserem Gebiet – vom Daten- bis hin zum Geheimnisschutz.“ Entsprechend breit war auch die Expertise der Teilnehmer aufgestellt: Neben IT-Rechtlern nahmen auch  Finanzexperten, Medienrechtler, Fachanwälte für Arbeitsrecht und eine Syndikusanwältin aus einem Finanzdienstleistungsunternehmen teil; Doktoranden und Studenten inklusive.

Barcamp – ein offenes Vortragskonzept

Nicht nur die Themen, auch das Konzept der Veranstaltung war innovativ. Bei einem Barcamp gibt es keine passiven Teilnehmer. „Entweder man bringt ein Thema mit, über das man etwas sagen möchte, oder man bringt ein Thema mit, über das man etwas hören möchte“, erklärte Dr. Thomas Lapp vom geschäftsführenden Ausschuss der davit. Nicht nur Vorträge, auch Diskussionen oder Denkanstöße sind bei diesem lockeren Format erlaubt. Als Moderator trug Lapp mit Prof. Dr. Peter Bräutigam, Partner der Kanzlei Noerr, welche als Gastgeber-Kanzlei seine Räume zur Verfügung stellte, alle Ideen zusammen und kreierte ein Programm, das ganz an die Vorstellungen der Teilnehmer angepasst war.

Digitales Lernen vs. Compliance

Der erste Beitrag „Digitales Lernen vs. Compliance“ warf mehr Fragen als Antworten auf: Digitales Lernen wird in Konzernen – auch unternehmensübergreifend – immer mehr zur Praxis. Wie lässt sich Wissensaustausch fördern, ohne dass Unternehmensgeheimnisse gefährdet oder Arbeitnehmer die Hoheit über ihre Daten abgeben müssen? In welchem Rahmen ist es außerdem legitim, Arbeitnehmerleistungen durch neue Technologie zu überwachen und zu messen? Wenn innovative Konzepte zunehmend kollaborativ entstehen, wer ist im Streitfall der Urheber? Während die Antworten auf diese Fragen vielfältig waren, war man sich in einer Sache einig: Am wichtigsten sei es nicht, Regularien einzuführen, sondern Mitarbeiter zu sensibilisieren. „Juristen müssen Rechtssicherheit gewähren, aber auch darauf achten, Entwicklungen nicht zu sehr auszubremsen“, betonte eine Diskussionsteilnehmerin.

Digitale Währungen: Herausforderung für das Recht

Auch diese Veranstaltung kam nicht ohne das Thema Blockchain aus – diesmal im Zusammenhang mit der Kryptowährung Bitcoin. Im Gegensatz zu staatlichen Währungen brauchen sie keinen dritten Vertragspartner, der ihren Wert bestätigt. Wegen ihres dezentralisierten Konzeptes ist es jedoch schwierig, juristische Verantwortlichkeit zuzuordnen. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Begriff Kryptowährung nicht einheitlich definiert ist. Der Internationale Währungsfond beschreibt ihn als digitale Abbildung eines Wertes, der von privaten Instanzen entwickelt, festgesetzt und ausgegeben wird. Rechtsanwältin Atefeh Shariatmadari, die einen Vortrag zum Thema beisteuerte, sah die Rechtsunsicherheiten insbesondere beim Erwerb, Tausch und Transfer von Bitcoins. Der Gesetzgeber müsse schnellstmöglich einen rechtssicheren Rahmen für das Internetzeitalter schaffen, um Innovationen voranzutreiben.  Schließlich gewannen Kryptowährungen eine immer größere Bedeutung für die Wirtschaft. Auch der Verbraucherschutz sei betroffen, so die Rechtsanwältin.

Chancen und Entwicklungsstand des beA

Auch zum beA, das zurzeit alle Rechtsanwälte umtreibt, kam zur Sprache. davit-Mitglied Dr. Thomas Lapp erklärte, welche Chancen die Umstellung auf das beA als Baustein des elektronischen Rechtsverkehrs mit sich bringt. Datenstau im Faxgerät gehöre zum Beispiel der Vergangenheit an. Die Bundesländer seien jedoch auf einem sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand. Bisher gibt es den elektronischen Rechtsverkehr nur in allen Gerichten Hessens, Berlins, Sachsens und Brandenburgs. In den anderen Bundesländern ist der Stand von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Ab 01.01.2018 soll dann schließlich Einheitlichkeit herrschen: Dann wird man in allen Gerichten Deutschlands den elektronischen Rechtsverkehr nutzen können. Auch bis alle Anwaltsprogramme das beA integriert haben, wird es noch eine Weile dauern, so Lapp. Nichtsdestotrotz sei die Nutzung der E-Akte langfristig der beste Weg, um die eigene Kanzlei zukunftssicher zu machen.

Fintech und die Zukunft klassischer Banken

Jochen Werne, der beim privaten Bankhaus August Lenz u.a. für den Bereich Innovationen zuständig ist, machte unter dem Stichwort Fintech mit seinem Vortrag einen Abstecher in die Finanzwelt und vertrat eine radikalen These: In ein paar Jahren wird es das klassische Bankenwesen nicht mehr geben. Nicht nur Online-Banking hätte die Anzahl von Filialen in den letzten Jahren minimiert, auch Dienstleister wie Paypal trugen dazu bei. Entscheidender Treiber sei dabei vor allem die Einfachheit, die derartige Online-Bezahldienste böten. Vielen Konsumenten würden die rechtlichen Risiken oder die Tatsache, dass sie ihre Daten preisgeben, in Kauf nehmen. Auf lange Sicht würden auch systemtragende Banken von diesem exponentiellen Innovationswachstum nicht unberührt bleiben:  „Too big to fail – or to big to change?“, fragte Werne. Mit einem klaren Appell schloss er seinen Vortrag ab: Juristen müssten diese tiefgreifenden Entwicklungen begleiten, indem sie internationale Regeln schufen.

Digitalisierung bringt neue Aufgaben und Veränderungen

Das Fazit des Barcamp war sowohl positiv als auch fordernd: Trotz der umfassenden Automatisierung innerhalb der Rechtsbranche werden Juristen weiterhin viel zu tun haben. Die Aufgaben sowie die Arbeitsprozesse werden das Berufsbild in Zukunft jedoch umfassend verändern. Wer diese Umstellung meistert, kann sich auf das Legal-Tech-Zeitalter freuen.

Fotos: Bettina Taylor
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Bettina Taylor arbeitet als Produktmanagerin und Redakteurin beim FFI-Verlag. Als studierte Online-Journalistin gehören SEO, webgerechtes Texten und Content-Marketing zu ihren Spezialgebieten. ffi-verlag.de

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